Zeltlager-Geschäftsordnung


§1 Geltungsbereich

  1. 1. Der Der Verein (nachfolgend Makoto e.V. genannt) organisiert das Zeltlager in Tiefensee, Grundlage bilden das Organisationsteam von Makoto e.V. und diese Geschäftsordnung.
  2. 2. Alle Versammlungen sind nicht öffentlich. Auf Antrag und Beschluss der Versammlung kann Öffentlichkeit zugelassen werden.

§2 Einberufung

Die Einberufungsformalitäten werden vom Makoto e.V. geregelt.


§3 Beschlussfähigkeit

Die Organe des Vereins sind bei Einladung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.


§4 Platzordnung

  1. der Makoto e.V. stimmt uneingeschränkt der Platzordnung des Country Camping Tiefensee Voß e.K. zu.
  2. Wenn Eltern ihre Kinder im Zeltlager begleiten oder betreuen, gilt es für Eltern und deren Kinder, den Anweisungen der Organisatoren wie beispielsweise „Essenzeiten, Trainingszeiten oder Nachtruhe“ zu befolgen.
  3. Alle Teilnehmer des Zeltlagers tragen ihren Teil zur Gemeinschaft im Zeltlager bei.
  4. Hierzu gibt es eine dafür vorgesehene Übersicht im Gemeinschaftszelt.
  5. Haustiere sind während den Essenzeiten im Gemeinschaftszelt untersagt.
  6. Hunde und Wohnwagen werden nicht vom Makoto e.V., sondern von jedem selbst mit der Reception der Country Camping Tiefensee Voß e.K. abgerechnet.
  7. Das Rauchen ist von 06:00 – bis 21:00 Uhr auf den Gruppenplatz untersagt, deren Hinterlassenschaften sind zu entsorgen! In Gruppenzelten ist das Rauchen generell untersagt!
  8. Alkoholische Getränke sind NUR für Erwachsene von 06:00 bis 21:00 Uhr ausschließlich in der privaten Unterkunft zulässig und für die Teilnehmer nicht frei einsehbar aufzubewahren. Das Leergut ist ebenso aufzubewahren und/oder zu entsorgen.
  9. Betäubungsmittel, die unter das BtMG fallen und nicht medizinisch verordnet wurden, sind grundsätzlich verboten!

§5 Ausschluss vom Zeltlager

Der Makoto e.V. ist zum Schutz seiner Teilnehmer dazu angehalten, bei Verstößen dieser Geschäftsordnung zu handeln und den betroffenen Teilnehmenden des Platzes zu verweisen. Die Teilnahmegebühr wird dann nicht rückerstattet!


§6 Anmeldung zum Zeltlager

Bei Anmeldung zum Zeltlager in Tiefensee stimmen Sie der Geschäftsordnung uneingeschränkt zu.


§7 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung wurde vom Makoto e.V. Org-Team am 07.04.2024 beschlossen und tritt am 07.04.2024 in Kraft.