- 1. Der Der Verein (nachfolgend Makoto e.V. genannt) organisiert das Zeltlager in Tiefensee,
Grundlage bilden das Organisationsteam von Makoto e.V. und diese Geschäftsordnung.
- 2. Alle Versammlungen sind nicht öffentlich. Auf Antrag und Beschluss der Versammlung kann
Öffentlichkeit zugelassen werden.
Die Einberufungsformalitäten werden vom Makoto e.V. geregelt.
Die Organe des Vereins sind bei Einladung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen
Mitglieder
beschlussfähig.
- der Makoto e.V. stimmt uneingeschränkt der Platzordnung des Country Camping Tiefensee Voß e.K. zu.
- Wenn Eltern ihre Kinder im Zeltlager begleiten oder betreuen, gilt es für Eltern und deren Kinder, den
Anweisungen der Organisatoren wie beispielsweise „Essenzeiten, Trainingszeiten oder Nachtruhe“ zu
befolgen.
- Alle Teilnehmer des Zeltlagers tragen ihren Teil zur Gemeinschaft im Zeltlager bei.
- Hierzu gibt es eine dafür vorgesehene Übersicht im Gemeinschaftszelt.
- Haustiere sind während den Essenzeiten im Gemeinschaftszelt untersagt.
- Hunde und Wohnwagen werden nicht vom Makoto e.V., sondern von jedem selbst mit der Reception der
Country
Camping Tiefensee Voß e.K. abgerechnet.
- Das Rauchen ist von 06:00 – bis 21:00 Uhr auf den Gruppenplatz untersagt, deren Hinterlassenschaften
sind zu
entsorgen! In Gruppenzelten ist das Rauchen generell untersagt!
- Alkoholische Getränke sind NUR für Erwachsene von 06:00 bis 21:00 Uhr ausschließlich in der privaten
Unterkunft zulässig und für die Teilnehmer nicht frei einsehbar aufzubewahren. Das Leergut ist ebenso
aufzubewahren und/oder zu entsorgen.
- Betäubungsmittel, die unter das BtMG fallen und nicht medizinisch verordnet wurden, sind grundsätzlich
verboten!
§5 Ausschluss vom Zeltlager
Der Makoto e.V. ist zum Schutz seiner Teilnehmer dazu angehalten, bei Verstößen dieser
Geschäftsordnung zu
handeln und den betroffenen Teilnehmenden des Platzes zu verweisen. Die Teilnahmegebühr wird dann nicht
rückerstattet!
§6 Anmeldung zum Zeltlager
Bei Anmeldung zum Zeltlager in Tiefensee stimmen Sie der Geschäftsordnung uneingeschränkt
zu.
Wir bitten darum, dass die Teilnehmer des Zeltlagers am Ende des Zeltlagers bis 14 Uhr
den Zeltplatz verlassen oder abgeholt werden.
Allen Teilnehmern ist bekannt, dass Zeckenbisse auftreten können.
Mit der Teilnahme wird das Einverständnis erteilt,
entdeckte Zecken durch Ersthelfer vor Ort fachgerecht entfernen zu lassen.
Sollten Sie damit nicht einverstanden sein,
bitten wir um eine entsprechende Mitteilung bei der Ankunft.
Diese Geschäftsordnung wurde vom Makoto e.V. Org-Team am 07.04.2024
beschlossen und tritt am 07.04.2024 in Kraft.